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RÄTSELSPIEL

Ich verlose hiermit verbindlich 15 000 Euro oder alle meine Einnahmen auf Lebenszeit (§ 8 ESTG), je nachdem, was höher ist, an denjenigen, dem es gelingt, einen innertheoretischen Widerspruch dieser Publikation nachzuweisen oder irgendeine meiner ca. 200 Definitionen zu widerlegen. Das Addendum zählt zu dieser Publikation. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen. Es gelten folgende Bedingungen: Jeder Bürger darf weltweit teilnehmen, auch Gruppen, Vereine und Behörden. Es gilt der exakte lateinische Wortlaut der Definitionen und dort, wo er relevant ist. Es gilt die Prädikatenlogik, die Aussagenlogik und Argumentationstheorie. Es gelten weiterhin alle Definitionen innerhalb dieser Publikation und die aufgeführten lateinischen Grammatikregeln. Gewinnspielsprache ist Deutsch und es gilt nur die deutsche Ausgabe, da die englische Ausgabe zirkulär ist. Es gilt zusätzlich das Vorlesungsskript: Mathematische Logik, Kurzskript, A. Martin-Pizarro, Albert-Ludwigs Universität Freiburg, Sommersemester 2019. pizarro@math.uni-freiburg.de 30. Juli 2019 zu beziehen über meinen Telegram-Kanal. Eine Definition gilt als widerlegt, wenn diese sowohl formal als auch inhaltlich widersprüchlich ist. Die Verlosung endet erst mit dem Nachweis eines innertheoretischen Widerspruchs oder der Widerlegung einer Definition. Die PDF-Datei ist ausreichend, bei Streitigkeiten ist aber der Wortlaut der Print-Ausgabe vom 29.06.25 ausschlaggebend mit folgenden ISBN-Nummern: 9798311233644, 9781326601324. Rechtliches: „Veranstaltet jemand ein Internet-Rätselspiel mit ‚Millionengewinn‘, handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel, nicht um ein Glücksspiel, da die richtige Beantwortung des Rätsels vom Wissen des Ratenden abhängt und nicht vom Zufall. Damit stellt der versprochene Preis eine Auslobung dar und ist bindend. Dies entschied das Amtsgericht München. So das Urteil vom Amtsgericht München (Urteil v. 16.04.2009– Gewinnspiel-Urteil_Az.: 222 C 2911/08). Leitsatz: „Ein im Internet veranstaltetes Quiz ist ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel. Die richtige Antwort hängt nämlich nicht vom Zufall, sondern vom Wissen ab. Der versprochene Preis stellt eine verbindliche Auslobung dar und muss dem Gewinner ausgezahlt werden.“ Das bedeutet somit, sofern die Prämisse der Fehlbarkeit aller Menschen gesetzt wird, dass ich all mein Hab und Gut verlieren werde, da das Quiz ja erst mit dem Erreichen des Nachweises eines Irrtums endet. Folglich darf ich nicht fehlbar sein, muss also unfehlbar sein.

Stefan Radomski (Verantwortlicher)

Schloßstrasse 2 c

86405 Meitingen

Gerichtstand: Augsburg

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