AUSLOBUNG § 657 BGB
Ich verlose hiermit verbindlich 150 000 € plus 80 % Gewinnbeteiligung (je nach Plattform ca. 4 - 8 €, Abrechnung erfolgt quartalsweise, Addendum 0,60 €) pro verkauftem Print-Exemplar und E-Books aller Ausgaben und aller Lizenzgebühren an denjenigen, dem es gelingt, einen innertheoretischen Widerspruch (sowohl T als auch ¬T, falsche Prämisse, falsche Schlussfolgerung, ausgenommen Rechtschreibfehler und Abweichungen von der Satzgliedstellung) vorliegender Publikation nachzuweisen oder irgendeine meiner ca. 200 Definitionen zu widerlegen. Das Addendum ist inkludiert. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen. Auf den Widerruf wird verzichtet, somit unbefristet.
Bedingungen: Es gilt die Aussagen- und Prädikatenlogik, die Argumentationstheorie, das Vorlesungsskript: Mathematische Logik, Kurzskript, A. Martin-Pizarro, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sommersemester 2019. pizarro@math.uni-freiburg.de, 30. Juli 2019 zu beziehen über meinen Telegram-Kanal. Weiterhin gelten alle Definitionen, Theoreme, Lehrsätze, Erkenntnisse innerhalb meiner beiden Publikationen, solange diese nicht widerlegt sind. Gewinnspielsprache ist Latein überall dort, wo der exakte lateinische Wortlaut relevant für die Konklusion ist. Zudem gilt eine Definition als widerlegt, wenn diese sowohl formal als auch inhaltlich widersprüchlich ist. Es gelten die definierten Grammatikregeln auf S. 110 ff. Der Wortlaut der Print-Ausgabe ist ausschlaggebend, mit den ISBN’s: 9781326601324, 9781326615697, 9781326457181, 9798262276493, 9783384684097, 9783384685124, 9781326525958 978-1-32645705-1, 978-3-935190-29-9, 979-8311592345 vom 17.12.25. Für die englische Ausgabe gilt im Zweifel stets der lateinische Begriff, wenn der englische Wortlaut zirkulär ist. Es dürfen auch die Bedingungen der Auslobung widerlegt werden, z. B. warum die Argumentationstheorie oder mathematische Logik nicht gelten dürfen. Teilnahmeberechtigt ist jeder Bürger weltweit, aber auch sämtliche Behörden, Vereine, Institutionen etc.
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Verantwortlicher:
Stefan Radomski
Schloßstrasse 2c
86405 Meitingen
Gerichtsstand: Augsburg
Das Urteil bestimmt u. a. die Rechtswirksamkeit von Auslobungen. Deswegen sollte man von ungedeckten Auslobungen Abstand nehmen, weil diese stets rechtswirksam sind. Daher hätte man ein ziemliches Finanz- als auch strafrechtliches Problem, falls jemand den ausgelobten Betrag zugesprochen bekommt.